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Es geht weiter auf der Baustelle. Die Palette mit den Säcken vom Innenputz lag bereits seit ca. 14 Tagen vor unserem Haus. Bei unserem letzten Besuch im Haus vor einer guten Woche wurde dann bereits mit dem Innenputz im Treppenhaus begonnen. Inzwischen ist das gesamte Haus verputzt und sogar die Treppe eingebaut. Es wirkt auf einmal unglaublich wohnlich!
Allgemeines zum Innenputz
Für Interessierte haben wir mal ein paar allgemeine Informationen zum Innenputz zusammengetragen.
Wann kommt der Innenputz?
Wenn der Innenputz aufgetragen wird, ist der Großteil des Hausbaus bereits geschafft. Die Rohinstallation der Elektrik und Sanitären Anlagen sowie der Trockenbau sind zu diesem Zeitpunkt bereits weitestgehend abgeschlossen. Kabel und Leerrohre sind bereits verlegt worden. In der Regel kommt der Innenputz vor dem Außenputz. Denn der Innenputz bringt auch eine gewisse Feuchtigkeit mit ins Haus, welche besser nach außen diffundieren kann, wenn der Außenputz noch nicht aufgetragen ist.
Tipp: Vor dem Innenputz alle Wände mit Fotos dokumentieren, um später die genaue Lage von Leerrohren, Elektrokabeln und sonstigen Installationen nachvollziehen zu können.
Beschaffenheit vom Innenputz
Der Innenputz wird auf das Mauerwerk, also den Porenbeton bzw. die Poretonsteine aufgetragen. Er unterscheidet sich von der Zusammensetzung her kaum vom Außenputz, wird allerdings dünner aufgetragen (ca. 1cm dick). Bei uns wurde ein Gipsleicht-Glättputz, der Baumit 2000, aufgetragen. Ein Einlagenputz, bestehend aus Sand, mineralischer Leichtzuschlag, Gips, Steinmehl und Zusätze zur besseren Verarbeitung. Es gibt andere gängige Hersteller für Innenputz, wie z.B. Knauff oder PCI.
Qualität und Verarbeitung vom Innenputz
Dies zu prüfen überlässt man in der Regel einen Fachmann oder Baugutacher. Vertraglich ist in der Regel eine Qualitätsstufe des Innenputzes vereinbart. Diese werden in Q1 bis Q4 unterteilt, wobei Q4 die hochwertigste Verarbeitung bezeichnet, da der Innenputz zusätzlich verspachtelt und geschliffen wird. In unserem Bauwerksvertrag ist ein Innenputz der Qualitätsstufe Q2 vereinbart, muss also nachbehandelt werden, sofern nicht Fliesen, Natursteine oder ähnliches an die Wand kommen.
Mehr Informationen zu den Qualitätsstufen des Innenputzes gibt es hier.
Bei Wandecken und Kanten ist es wichtig das Randprofile aus Metall (wie auf der Abbildung zu sehen) eingearbeitet worden sind, da es sonst leicht zu Beschädigen kommen kann.
Bei einem Q4 Innenputz ist es wichtig im Nachhinein die Ebenheit und Beschaffenheit des Putzes genau zu prüfen. Hierzu sollte man sich diesen Putz sowohl bei Tageslicht als auch Kunstlicht genau anschauen.
Der Innenputz ist gewissermaßen eine Deadline
Denn bis zum Innenputz müssen viele Arbeiten abgeschlossen sein. Das betrifft z.B. das Verlegen der Elektrokabel im Haus und das Einsetzen von Leerrohren. Auch wenn Mängel festgestellt wurden, die das Mauerwerk oder die Elektrik betreffen, müssen diese bis zum Innenputz behoben wurden sein. Im Nachhinein können solche Mängel nur schwer beseitigt werden. Auch die Kontrolle von behobenen Mängeln sollte vor dem Innenputz abgenommen und begutachtet worden sein.
Mängel bis zum Innenputz beseitigen lassen
Bei jedem Hausbau treten Mängel auf. Bei dem einen nur Kleinigkeiten, welche sich leicht und unkompliziert beheben lassen, bei dem anderen gar Schwerwiegende, die nur mit Aufwand und Kosten beseitigt werden können. Festgestellte Mängel müssen dokumentiert, gemeldet und natürlich beseitigt werden. Die Beseitigung ist natürlich vom jeweiligen Gewerk zu bestätigen. Die Bestätigung sollte im besten Fall mit Beweisfotos geschehen, denn einige Mängel können später nur noch schwer kontrolliert werden. Folgende Mängel wurden u.a. bei uns durch unseren Baugutachter festgestellt:
- Leerrohre nicht fachgerecht abgedichtet
- Abdichtungen wurden beschädigt
- Auflage des Türsturzes zu kurz
Diese Mängel müssen behoben werden, noch bevor der Innenputz aufgetragen wird. Bei den Gewerken ist eine Bestätigung mit Beweisfotos einzufordern. Andernfalls liegt das Risiko beim Bauherren bzw. ist mit der Endabnahme abgenommen und kann bei auftretenden Problemen nur noch innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist (bei uns 5 Jahre) beanstandet werden.
Tipp: Bei einem Mangel sollte zusätzlich vom Gewerk eine außerordentliche Fachunternehmererklärung eingefordert werden, der bescheinigt, dass Mangel behoben wurde. Damit trägt das Risiko automatisch das Gewerk und muss eine Gewährleistung von 10 Jahren einräumen.
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